Aktuelles

26. Dezember 2022

Jahresmeldung 2023 – Infos für Verbände

Die Jahresmeldung 2023 geht ähnlich wie im Jahr 2022. Alle Angaben sind in SkatGuru zu tätigen, und die entsprechenden Berechtigungen müssen hierzu vorhanden sein. Da neue Funktionen implementiert wurden, bitten wir diese zu beachten-

Konfiguration und Prüfen der Mitgliedsbeiträge

Zunächst ist es wichtig, die Mitgliedsbeiträge zu überprüfen und gegebenfalls anzupassen. Dies geht im ausgewählten Verband im Bereich Mitgliedsbeiträge verwalten.

Hier kann eingesehen werden, welche Beträge für übergeordnete Verbände abgeführt werden und welche Beiträge die Mitgliedsvereine für jedes Mitglied entrichten müssen.

Zur Definition der Beiträge in deinem Verband definiere zunächst die Beitragsklassen und dann die Beitragsstufen. Ordne dann die entsprechenden Kategorien zu.

Wenn sich die Beiträge in deinem Verband nicht geändert haben, ist es wahrscheinlich, dass die Einstellungen bereits korrekt sind. Wir bitten zu beachten, dass die Mitgliedsbeiträge definiert sein müssen, um ein erfolgreiches Abschliessen der Jahresmeldung zu ermöglichen.

Wichtig ist es zudem die Sonderbeiträge zu überprüfen und gegebenfalls zu berichtigen. Sonderbeiträge sind Beiträge, die eine Ausnahme in einer Kategorie darstellen. Îm Regelfall handelt es sich hier um Ehrenmitglieder. Die Ehrenmitglieder im DSkV sind beitragsfrei und bereits definiert. Für Ehrenmitglied im LV oder in der VG sind diese jedoch zu definieren – für diese müssen dennoch DSkV Beiträge abgeführt werden, auch wenn sie beispielsweise keine LV Beiträge zahlen müssen.

Bitte beachten:

– Prüfen, ob neue Ehrenmitglieder beitragsfrei sind und diese dann in die Sonderbeiträge aufnehmen

Verbandszeitschrift festlegen

Wenn dein Verband eine Verbandszeitschrift vertreibt, geh bitte auf Verband verwalten und klick dann auf den Reiter Verbandszeitschrift.

Aktiviere nun die Option für die Verbandszeitschrift. Angaben für den Skatfreund sind bereits vordefiniert.

Nachdem die Mitgliedsbeiträge definiert sind und eine vorhanden Verbandszeitschrift angelegt ist, kann nun mit der Definition der Jahresmeldung begonnen werden.

Jahresmeldung verwalten

Ihr könnt die Jahresmeldung 2023 im Bereich Jahresmeldungen verwalten in eurem Verband definieren. Dazu zunächst auf Jahresmeldungen verwalten klicken und dann auf DSkV Jahresmeldung 2023.

Die Vorgehensweise ist ganz ähnlich wie im Jahre 2022, jedoch sind einige Neuerungen gegeben.

Wichtige Neuerungen sind u.a.:

  • Es gibt den neuen Positionstyp Fester Betrag für einen bestimmten Verein. Dies ermöglicht z.B. das Anlegen eines Ligabeitrages für einen Verein. Für Vereine der 1. Bundesligen, der 2. Bundesligen und der Regionalligen wurde dieser Positionstyp bereits angewendet.
  • Ligaabrechnung, entgegen der Konfiguration aus 2022 ist es nun möglich den feststehenden Mannschaften der Ligen der Landesverbände / Verbandsgruppen das Startgeld direkt in Rechnung zu stellen. Der DSkV hat dies für seine Ligen konfiguriert. 
  • Zu jedem Positionstyp kann eine ausführliche Beschreibung eingegeben werden.
  • Zu jeder Position kann ein Link zu weiterführenden Information, z.B. auf eine Online Anmeldung gegeben werden.
  • Beträge direkt Vereinen in Rechnung stellen oder auch gutschreiben
  • Man kann Freitextfelder definieren, z.B. mit Hinweisen auf die Jahresmeldung (Meldeschluss, Bankverbindung)

Wenn Ihr alle Positionen definiert und auch die entsprechenden Informationen angegeben habt, könnt ihr die Jahresmeldung für euren Verband veröffentlichen.

Was ist bei euren Vereinen zu beachten?

bei Vereinsabmeldungen

Alle Mitglieder müssen aus dem Verein austreten und die Jahresmeldung muss gesendet werden, um evtl. Nachmeldungen aus 2022 abzurechnen

bei Aufnahme eines neuen Vereins

Meldet euch bei support@dskv.de und wir legen den Verein im neuen Jahr direkt an, sodass er in der Jahresmeldung enthalten ist. Dies geht auch noch nach der Veröffentlichung der Jahresmeldung.

Vereinsfusion zum 01.01.23

Eine Fusion zweier Vereine sollte nur zum 01.01. genehmigt werden. Ein Verein tritt dann aus (siehe oben) und der andere Verein meldet alle Mitglieder beider Vereine in 2023, muss also die Mitglieder des ersten Vereins als Neueintritte zum 01.01.23 melden. 

Abrechnung von Nachmeldungen

Alle Mitglieder, die in der Jahresmeldung 2022 nicht enthalten waren, werden mit dem Vereinseintrittsdatum als Nachmeldung abgerechnet. Die Beiträge werden dabei aus der Konfiguration des nächsthöherer Verbands ermittelt.

Neue Vereine, die nach der Jahresmeldung 2022 eingetreten sind, bekommen die Vereinshaftpflicht 2022 zusätzlich in Rechnung gestellt. 


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