Aktuelles

24. November 2022

Beschlüsse des XXXIII. Deutschen Skatkongresses

Neben der neuen Spielerpass-Ordnung, die verabschiedet wurde, hat der XXXIII. mehrere Beschlüsse zu Änderungen in Satzung und Sportordnung, wie auch Änderungen in der Internationalen Skatordnung verabschiedet.


Internationale Skatordnung

Auf Vorschlag des Deutschen Skatgerichtes wurde der Absatz 4.4.5 der Internationalen Skatordnung geändert.

Die neue Version lautet nunmehr:

Ein Gegenspieler darf nur dann offen spielen, wenn der Alleinspieler unabhängig von der Spielführung des Alleinspielers selbst und des nicht abkürzenden Gegenspielers keinen Stich mehr erhalten kann. Andernfalls gehören die Reststiche dem Alleinspieler. Die Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend.

Desweiteren wurde eine neue Schiedsrichter Ordnung beschlossen. Diese findet Ihr hier.


Satzungsänderungen

In § 6 der Satzung wurde die Ziffer 4 wie folgt hinzugefügt.

und lautet nun:

Der Ausschluss eines Einzelmitgliedes wegen verbandsschädigendem Verhalten erfolgt durch das Präsidium des DSkV mit Dreiviertel-Mehrheit. Gegen diesen Beschluss kann das Einzelmitglied Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch muss auf dem nächstfolgenden Verbandstag oder dem Deutschen Skatkongress über den Ausschluss mit einer Dreiviertel-Mehrheit entschieden werden.

Auf Antrag des LV 08 wurde die bisherige Fassung des §13, Ziffer 2

wie folgt geändert.


Sportordnung

In der Sportordnung wurde zunächst Abschnitt 1.2 geändert. Hier wird im Laufe der nächsten 5 Jahre das Seniorenalter jährlich um 1 Jahr auf dann 65 Jahre heraufgesetzt. Auch Richtlinien zum Seniorenpokal ändern sich entsprechend.

Gleich mehrere Anträge beschäftigten sich mit dem Thema der Spielberechtigungen. Im folgenden Antrag wird der 2. Satz im Abschnitt 1.5 ersetzt.

Dies hat weitreichende Änderungen in den Spielberechtigungen, die auch in der neuen Spielerpass-Ordnung berücksichtigt werden.

Letztlich wurde der folgende Antrag des LV 03 zur Thematik der Bestimmung der Quoten bei Deutschen Meisterschaften beschlossen. Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.


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